Kanzlei

Familienrecht

Die Berufsausübung als „Familienanwältin“ beruht neben einer fachlichen Spezialisierung stark auf der persönlichen Betreuung des Mandanten und der Kontinuität des Beratenden.

Familienrechtliche Probleme berühren die unterschiedlichsten Rechtsfragen:

  • die vermögensrechtliche Auseinandersetzung in Fragen des Zugewinns,
  • Unterhalt der Ehegatten bei Trennung oder nach der Scheidung,
  • Unterhalt der minderjährigen Kinder und der Volljährigen,
  • die Berechnung des Unterhalts, vor allem bei Einkünften aus selbständiger Arbeit oder aus Gesellschaftsbeteiligungen, bei Einkünften aus Vermietung oder aus Kapitalvermögen,
  • steuerrechtliche Aspekte,
  • die Aufteilung von gemeinsamen Immobilien,
  • der Versorgungsausgleich,
  • die Auflösung der Ehewohnung,
  • die Verteilung der Haushaltsgegenstände,
  • Regelungen des Umgangs mit den Kindern oder Stiefkindern

und vieles mehr erfordern aber daneben eine vertieft Einarbeitung in die familienrechtlichen Regelungen und die sich ständig verändernde Rechtsprechung, die ein vornehmlich in anderen Rechtsgebieten tätiger Anwalt oft nicht leisten kann.

Zudem belasten die familienrechtlichen Probleme den Betroffenen meist ganz besonders. Für viele ist die Trennung und Loslösung aus einer bestehenden Partnerschaft aber auch der Beginn eines persönlichen Entwicklungsprozesses, der von der „Familienanwältin“ vielfältig zu begleiten ist:

Familienrecht ist Case-Management

Seien es Fragen der Trennung oder Scheidung, des Unterhalts aber vor allem auch des Umgangs oder Sorgerechts für die Kinder:
Anzustreben ist immer die von allen Beteiligten mitgetragene einverständlliche Regelung.
Lässt sich der Konflikt nicht einvernehmlich klären und ist der gerichtliche Streit nicht zu vermeiden, so vertrete ich engagiert und durchsetzungsstark Ihre Interessen. Ich verfüge über die unabdingbare spezielle Erfahrung im Familienrecht und das nötige Einfühlungsvermögen, vor allem auch auch im Hinblick auf die kindlichen Bedürfnisse in familiären Konflikten.