Erstberatung
Es lohnt sich im Trennungsfall eine umfassende Erstberatung
in Anspruch zu nehmen.
Es gibt viele Aspekte, die der Betroffene vielleicht nicht auf Anhieb sieht oder von denen er auch gar keine Vorstellungen hat, dass oder wie sie zu regeln wären. Dazu zählen natürlich auch die Kosten des Scheidungsverfahrens.
Für die Erstberatung sollten Sie sich mindestens eine Stunde Zeit nehmen und vielleicht schon zuhause einen Fragenkatalog vorbereitet haben.
Sollten Sie bereits einen Ehevertrag oder eine Trennungsvereinbarung geschlossen haben, ist es sinnvoll, diese zum Beratungsgespräch mitzubringen.
Die Erstberatung rechne ich in der Regel mit einer einmaligen Gebühr von € 150,- zuzügl. MwSt ab.
Die Erstberatung wird in vielen Fällen von der Rechtschutzversicherung übernommen oder kann über Beratungshilfe abgerechnet werden.